Ein deutsches Sprichwort sagt: "Wer trübe Fenster hat, dem erscheint alles grau." - wir putzen Ihre Fenster und vertreiben Ihre grauen Gedanken!
Die Fenster werden komplett innen und außen gereinigt - inklusive der Fensterrahmen und der Eingangstüren.
Wintergärten, Glaszwischentüren oder Spiegel - wir sind Ihr Ansprechpartner für Fenster- oder Glasreinigung.
Motivation und Wohlfühleffekt am Arbeitsplatz ist nur durch einen sauberen Arbeitsplatz möglich.
Wir möchten Sie bei der Organisation und Durchführung der Unterhaltsreinigung entlasten. Die Reingung erstreckt sich nicht nur auf Schreibtischoberflächen, Fensterbänke und Bodenbeläge (fegen, saugen, wischen), sondern auch auf sanitären Anlagen und das Leeren von Abfallbehältern.
Ob Büro-, Geschäfts- oder Praxisräume - sprechen Sie uns an und wir erstellen ein individuelles Reinigungskonzept ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen!
Wir führen die Unterhaltsreinigung auch in privaten Objekten durch!
Die Reinigung zur Bauübergabe findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten statt. Sie umfasst die Reinigung aller Oberflächen mit der Entfernung aller durch die Baumaßnahmen entstandenen Verschmutzungen. Außer die Vorbereitung aller Oberflächen zur Eröffnung und zur Nutzung des Neubaus. Die Zeitpunkt der Reinigung zur Bauübergabe liegt im Idealfall vor dem Einstellen des Mobiliars und erfolgt in der Regel vor Bezug des Gebäudes bzw. der Räumlichkeiten.
Jalousien, Terrassenüberdachungen und Gesimse, Treppenhäuser und Treppenaufgänge, Werbeschilder, Dachüberstände und Dachrinnen bzw. das Entfernen von Laub aus der Dachrinne.
Genießen Sie Ihren Urlaub - wir kümmern uns in dieser Zeit um Aufgaben rund um Ihr Haus bzw. Gebäude.
Ob Rasen mähen, Blumen gießen, Post lagern oder die Mülltonnen zur Leerung an die Straße stellen - weitere Leistungen werden nach Anfrage gern übernommen.
Unser Service für Privathaushalte für haushaltsnahe Dienstleistung ist von der Steuer absetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Arbeitskosten, die aus haushaltsnahen Handwerkerleistungen für private Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für einen Haushalt in der EU von Eigentümern und Mietern zu erstatten sind. Die Leistung muss direkt im Haushalt erbracht werden. Abzugsfähig sind nur die reinen Kosten für die Arbeitszeit, nicht aber Materialkosten.